Die Gesetze der Nacht
Die erste Tradition - Die Maskerade
"Du sollst dein wahres Wesen niemandem enthüllen, der nicht vom Geblüt ist."
Keine Tradition wird derart kompromisslos durchgesetzt und kein Bruch so gnadenlos bestraft, wie die Maskerade. Jede Tat, und sei sie noch so harmlos, die die Existenz der Untoten vor den Augen der Sterblichen enthüllen könnte, wird als Gefährdung der Maskerade betrachtet und hart, wenn auch selten tödlich bestraft. Bricht die Maskerade und Sterbliche erfahren von der Existenz der Untoten, besteht die einzige Chance des Maskeradebrechers darin, jeden Sterblichen der Zeuge seiner Tat war für immer zum Schweigen zu bringen. Sollte der Sheriff von dem Maskeradebruch erfahren, bevor alle Spuren beseitigt sind, ist das Leben des Übeltäters verwirkt.
Die zweite Tradition - Die Domäne
"Deine Domäne ist dein eigener Belang. Alle anderen schulden dir Respekt, solange sie sich darin aufhalten. Niemand darf sich gegen dein Wort auflehnen, solange er in deiner Domäne weilt."
Die Domäne eines Prinzen reicht so weit, bis die Domäne eines anderen Prinzen beginnt. Selbst wenn der Prinz einem Kainskind innerhalb der Stadt eine eigene Domäne zuspricht, bleibt er doch die letzte und oberste Autorität. Kainskinder haben das Recht, ihre Domänen mit allen gegebenen Mitteln zu verteidigen. Der Sheriff oder gar der Prinz mischen sich hier nur selten ein. Ist ein Kainskind nicht in der Lage, sich in ihren Domänen zu behaupten und für ein gewisses Maß an Sicherheit zu sorgen, hat es die Domäne wohl auch nicht verdient und wird sie bald wieder verlieren. Gemeinhin wird die private Zuflucht eines Kainskindes als seine Domäne betrachtet. Diese zu verteidigen, wird gemeinhin als das gute Recht eines jeden Kainskindes gesehen. Solange die Zuflucht aber nicht vom Prinzen ausdrücklich zur persönlichen Domäne des betreffenden Kainskindes erklärt wurde, steht diese Argumentation auf sehr wackligen Füßen, sollten Vorwürfe wegen einem Bruch der sechsten Tradition aufkommen.
Die dritte Tradition - Die Nachkommenschaft
"Du sollst nur mit Erlaubnis deines Prinzen Nachkommen oder Ghule schaffen. Zeugst du Andere ohne Einwilligung deines Prinzen, sollen sowohl du als auch deine Nachkommen erschlagen werden."
Mit dieser Tradition sollen Massenzeugungen von Kindern oder Ghulen verhindert werden, um die Maskerade nicht zu gefährden. Bei ihrer Interpretation wird in der Regel das unerlaubte Schaffen eines Kindes erheblich härter bestraft, als das unerlaubte Schaffen eines Ghuls. In beiden Fällen endet es aber in der Regel für einen der beiden Beteiligten tödlich, meistens durch die Hand des Erzeugers.
Die vierte Tradition: Die Rechenschaft
"Wen du in die Nacht holst, der ist dein eigenes Kind. Bis der Nachkomme auf sich selbst gestellt ist, sollst du ihm alles befehlen. Du trägst seine Sünden."
Diese Tradition wird sowohl auf Kinder als auch auf Ghule angewandt. Erzeuger und Domitoren sind dazu angehalten, aufzupassen was mit ihrem Blut geschieht. Im Falle besonders schwerer Vergehen, wird dem Erzeuger meistens gestattet, sein abtrünniges Kind zu bestrafen, bevor er selbst die Sonne sieht. Diese Verpflichtung für die eigenen Nachkommen endet erst mit der Freisprechung durch den Prinzen. Bei Ghulen endet sie nie. Oft überprüft der Prinz vor der Freisprechung, ob das Kind die Traditionen und die Etikette beherrscht und versucht durch Fragen zu erkennen, ob es allein und ohne Kontrolle durch den Erzeuger existieren kann.
Die fünfte Tradition - Die Gastfreundschaft
"Ehre die Domäne anderer. Wenn du in eine fremde Stadt kommst, so sollst du dich dem vorstellen, der dort herrscht. Ohne das Wort der Aufnahme bist du nichts und genießt keinen Schutz."
Um Überbevölkerung zu verhindern und eine bessere Kontrolle über die Vorgänge seiner Stadt zu haben, erwartet ein Prinz von jedem Neuankömmling, dass er sich umgehend vorstellt. Das setzt voraus, dass Kainskinder sich vor der Anreise informieren, wo sie den Prinzen finden. Bei sehr kurzen Aufenthalten verzichten die meisten Kainskinder darauf und gehen das Risiko ein, von der Geißel vor den Prinzen gebracht zu werden. Es steht dem Prinzen frei, eine angemessene Strafe zu verhängen oder zu verlangen, dass der Fremde einige Aufgaben für ihn erledigt. Allerdings sind die wenigsten Prinzen sind danach noch bereit, den Fremden in ihrer Stadt aufzunehmen.
Die sechste Tradition - Die Vernichtung
"Es ist dir verboten, andere von deiner Art zu vernichten. Das Recht zur Vernichtung liegt ausschließlich bei deinem Ahnen und nur die Ältesten unter euch sollen die Blutjagd ausrufen."
Nach der Maskerade wird diese Tradition am strengsten behandelt. Der Übeltäter muss sich vor dem Prinzen und meistens auch den Primogen in einer Art Prozess rechtfertigen. Die kainitische Rechtsprechung kennt dabei allerdings die Maxime, dass der Angeklagte solange schuldig ist, bis er das Gegenteil bewiesen hat. Ohne gute Freunde, die dem Prinzen und dem Rat Beweise für seine Unschuld liefern, stehen die Überlebenschancen des Täters schlecht. Dem Sheriff wird bei der Auslegung dieser Tradition ein gewisser Ermessensspielraum gelassen, allerdings sollte er es auch nicht übertreiben. Wenn er ein wichtiges Kainskind oder ein Kainskind mit wichtigen Protektoren vernichtet, könnte auch er sich auf der Anklagebank widerfinden. Auch die Blutjagd fällt unter diese Tradition. Sie wird ausgerufen, wenn der Beschuldigte in Abwesenheit verurteilt wurde. Jedes Kainskind der Domäne ist verpflichtet, sich an der Jagd zu beteiligen. Wer den Gejagden zur Strecke bringt, darf all seine Besitztümer für sich behalten und erhält ein gewisses Ansehen innerhalb der Gesellschaft. Wer dem Gejagten hilft, hat einen sicheren Weg gefunden, das Ziel der nächsten Blutjagd zu werden. Einmal ausgesprochen und verkündet kann die Blutjagd nicht mehr zurückgezogen werden.
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